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Das Schächten am Opferfest

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Al-Udhiya


„So bete zu deinem Herrn und opfere.“

Surah (108) Al-Kauthar, Vers 2


Das Schächten eines Opfertieres am ´Id Al-Adha ist eine Pflichthandlung für jeden Muslim, der dazu im Stande ist. Die Al-Udhiya (arab.) ist das Opferschlachten am Tag des Opferfestes.

Diese Handlung wird vollzogen ab dem 10. Tag von Dhul Hidja (islamische Zeitrechnung, dies ist der 12. Mondkalender und einer der heiligen vier Monate). Die ´Id- Tage gehen bis zum 13. Dhul Hidja. Es ist zulässig bis zum 13. Tag (Maghreb-Zeit) zu schächten, sofern man es vorher nicht schaffte. Wichtig ist aber, dass das Schächten erst NACH dem ´Id-Gebet am 10. Tag erbracht wird und nicht schon vorher, andernfalls muss es wiederholt werden.

Die Al-Udhiya ist nach Qur´an und Sunnah, sowie dem Konsens der Muslime nach der stärksten Meinung der Gelehrten im Islam eine Pflicht.

Doch wer genau ist verpflichtet dazu?

Der Prophet Muhammad, Allahs Segen und Frieden…

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