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Das Schächten am Opferfest

Al-Udhiya


„So bete zu deinem Herrn und opfere.“

Surah (108) Al-Kauthar, Vers 2


Das Schächten eines Opfertieres am ´Id Al-Adha ist eine Pflichthandlung für jeden Muslim, der dazu im Stande ist. Die Al-Udhiya (arab.) ist das Opferschlachten am Tag des Opferfestes.

Diese Handlung wird vollzogen ab dem 10. Tag von Dhul Hidja (islamische Zeitrechnung, dies ist der 12. Mondkalender und einer der heiligen vier Monate). Die ´Id- Tage gehen bis zum 13. Dhul Hidja. Es ist zulässig bis zum 13. Tag (Maghreb-Zeit) zu schächten, sofern man es vorher nicht schaffte. Wichtig ist aber, dass das Schächten erst NACH dem ´Id-Gebet am 10. Tag erbracht wird und nicht schon vorher, andernfalls muss es wiederholt werden.

Die Al-Udhiya ist nach Qur´an und Sunnah, sowie dem Konsens der Muslime nach der stärksten Meinung der Gelehrten im Islam eine Pflicht.

Doch wer genau ist verpflichtet dazu?

Der Prophet Muhammad, Allahs Segen und Frieden auf ihn, sagte (sinngemäß):

Wer im Stande ist und er schlachtet kein Opfertier, der sollte unseren Gebetsplatz vermeiden.“

(Sahih überliefert bei Ibn Madjah).

Somit ist jeder Muslim verpflichtet ein Opfer zu bringen, der die nötigen finanziellen Möglichkeiten dazu hat. Muslime, die nicht genug Geld haben, um sich ein Opfertier zu kaufen, sind von dieser Verpflichtung befreit!

Muss nun wirklich JEDER Muslim, der im Stande ist, opfern?

Der Prophet, Allahs Friede und Segen auf ihn, sagte:

„Oh ihr Leute, es ist Pflicht für jeden Haushalt jedes Jahr eine Udhiya zu erbringen.“

(Sahih überliefert bei Ibn Madjah, At-Tirmidhi und weitere)

Das heißt also, dass es ausreichend ist, wenn jede Familie, die im Stande ist und einen eigenen Haushalt führt, 1 Opferschlachten erbringt. Es muss somit nicht jedes einzelne verdienende Familienmitglied opfern. In den meisten Fällen ist es der Vater, der Ehemann oder eine andere männliche Person, die die Familie leitet oder fähig ist, finanziell und körperlich, ein Opferschlachten zu bringen.

Allerdings sei zu beachten, dass es keine Aussage des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, gibt, die es verbietet, dass auch eine Frau schlachten darf. Diese Aussage entspricht vielleicht der traditionellen Denkweise vieler meist aus dem Orient stammenden Muslime, aber nicht dem Islam. Auch eine Frau dürfte im Islam schächten, wenn sie dazu im Stande ist, allerdings ist dies nicht die Regel, da diese Handlung viel Überwindung, Mut und Kraft bedarf. Daher wird es meist von den Männern übernommen und ich denke, dass wir Frauen darüber recht glücklich sind 😉

Die Überlieferung teilt uns auch mit, dass das Schächten jedes Jahr vollbracht werden muss, an ´Id Al-Adha.

Worauf sei sonst zu achten?

Laut einer Aussage des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihn, darf derjenige, der beabsichtigt zu schächten, vom Einbruch des Monats Dhul Hidja bis zum Schächten an sich, weder die Nägel noch die Haare kürzen. So sagte er:

(…)Wenn die zehn Tage eintreffen und jemand von euch beabsichtigt zu opfern, so soll er von seinen Haaren
und seiner Haut nichts entfernen.

(Überliefert von Muslim)

Dies gilt jedoch nur für die Person, die tatsächlich schächtet, alle anderen Familienmitglieder sind von diesem Gebot ausgeschlossen. Somit begibt man sich in eine Art Weihezustand, ähnlich wie die Pilger in Mekka.

Was darf geschächtet werden?

Geschächtet werden dürfen: Kamele, Kühe, Schafe und Ziegen. Teilen können sich: 10 Familien, 1 Kamel; 7 Familien, 1 Kuh; 1 Familie, 1 Schaf.

Die zu schächtenden Tiere sollten allerdings gesund und frei von jeglichen Krankheiten oder Makeln wie z.B. Blindheit, Körperteile fehlen oder sind nicht voll funktionsfähig etc.

Ausserdem sei zu beachten, dass ein Schaf mindestens 6 Monate und eine Ziege mindestens 1 Jahr alt sein muss, nicht jünger! Darüber gibt es eine klare Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihn. Über das Alter der Kühe gibt es keine Aussage, allerdings vertreten die Gelehrten die Meinung, dass eine Kuh mindestens 2 Jahre alt sein sollte. Da es hier um eine Opfergabe für Allah handelt, ist man dementsprechend bestrebt, das beste zu opfern, was man erhalten kann. Es wäre wohl keine ehrlich gemeinte Opfergabe für Allah, wenn das Tier qualitativ nicht in Ordnung ist.

Wie pflegte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihn, zu schlachten?

Es ist bekannt, dass er, Allahs Segen und Frieden auf ihn, einen Bock mit Hörner schlachtete. Dazu drehte er es in Richtung Qibla (Kaaba, Gebetsrichtung), sagte „Bismillah“ „Allahu Akbar“ und „Das ist für Allah im Namen von Muhammad und seiner Familie und seinen Nachfolgern (Muslime).

Er schärfte das Messer so gut, dass das Tier sofort mit einem Schnitt durch die Halsschlagader stirbt und somit nicht lange gequält wird, sondern einen kurzen und schnellen Tod erleidet. Ausserdem darf dem Tier keineswegs angedeutet werden, dass es bald geschlachtet wird, denn auch sie merken es, wenn sie einer „Gefahr“ ausgesetzt sind, beispielsweise durch das Zeigen des Messers etc. Im Gegenteil, der Islam und die Vorangehensweise des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihn, zeigen, dass das Tier vielmehr solange außer Sichtweise des Messers ist, bis es geschächtet wird. Hält man sich an die korrekten Regeln diesbezüglich, so kann nicht von Tierqüalerei gesprochen werden, wie es den Muslimen gerne vorgeworfen wird, denn durch diese Art und Weise des Schächtens, erleidet das Tier einen schnellen Tod, zudem strömt das Blut sofort aus den Adern heraus und sämtliche Krankheiten oder Stoffe, die für den Menschen schädlich sein können, werden sofort ausgeschieden.

Was wird mit dem geschächeteten Fleisch gemacht?

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden, sagte:

Kulu wa tasaddaqu wa dakhiru – Esst und spendet und verschenkt davon.“

Man kann das Fleisch in drei Teile teilen. Ein Teil spendet man an die Armen, die nicht in der Lage sind zu schlachten und überhaupt sich nicht versorgen können. Einen zweiten Teil verschenkt man an Freunde, Bekannte, Nachbarn usw. Und einen dritten Teil behält man für sich zum Essen. Dies ist keine Pflicht, jedoch eine beliebte Handlung, da man somit dieses schöne Ereignis gemeinsam mit anderen Menschen teilt.

Aber was kann machen, wenn man zwar finanziell im Stande ist zu schächten, aber körperlich nicht oder man findet kein Schaf?

Als Alternative dazu kann man das Geld, was man für ein Schaf zahlen würde (meist 150-200€) einer Person geben, die dann im Auftrag für einen schächtet. Diese Person könnte dann das Fleisch abgeben, so dass man wie gewohnt damit verfährt. Wenn auch das nicht möglich ist, dann kann man das Geld an eine wohltätige muslimische Organisation, wie z.B. Islamic Relief, überweisen, mit dem jeweiligen Verwendungszweck, und diese würden dann für einen schächten und das Fleisch entsprechend spenden.

Was aber keineswegs erlaubt ist, ist das Spenden des Geldes ANSTATT dem Schlachten. Eine Spende ist eine Spende, und kein Schlachtopfer. Somit würde der Sinn dieser vorzüglichen Handlung völlig verfehlt.

Ich hoffe, ich konnte dem ein oder anderen mit diesem Beitrag helfen.

Quelle: Unterricht von Shaikh Abu Alhussain

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